Rechtsprechung
AG Forchheim, 05.02.2019 - 2 F 17/19 |
Verfahrensgang
- AG Forchheim, 05.02.2019 - 2 F 17/19
- OLG Bamberg, 28.02.2019 - 2 UF 37/19
- BVerfG, 05.06.2019 - 1 BvR 675/19
Wird zitiert von ...
- OLG Bamberg, 23.10.2019 - 2 UF 182/19
Unterlassen von Klapsen beseitigt Kindeswohlgefährdung nicht
L. lebt noch im Haushalt der Eltern, A. lebt seit der Inobhutnahme durch das Jugendamt im einstweiligen Anordnungsverfahren des Amtsgerichts Forchheim (Az: 2 F 17/19, OLG Bamberg 2 UF 37/19) am 08.01.2019 bei Pflegeeltern.Nachdem das Jugendamt zunächst im Rahmen einer Gefährdungsüberprüfung am 29.11.2018 eine Schutzvereinbarung mit den Eltern geschlossen hatte, in der die Eltern u. a. erklärten, dass sie ihre Tochter gewaltfrei erziehen wollten (Schutzvereinbarung vom 29.11.2018 im Verfahren 2 F 17/19, auf die Bezug genommen wird) hat das Jugendamt nach schriftlicher Stellungnahme der Dipl.-Psych.
Das Amtsgericht hat daraufhin nach mündlicher Anhörung mit Beschluss vom 05.02.2019 durch einstweilige Anordnung im Verfahren 2 F 17/19 den sorgeberechtigten Eltern das Recht zur Aufenthaltsbestimmung, das Recht zur Regelung der ärztlichen Versorgung, das Recht zur Zuführung zu medizinischen Behandlungen, das Recht zur Beantragung von Jugendhilfemaßnahmen nach den §§ 27 ff. SGB VIII, das Recht zur Regelung der schulischen Angelegenheiten und das Recht zur Regelung des Umgangs für das Kind A., geb.
Aus dem vom Amtsgericht beigezogenen Verfahren wegen einstweiliger Anordnung, Az: 2 F 17/19, welche auch das Beschwerdegericht beigezogen hat, worauf im Hinweis vom 13.09.2019 auch hingewiesen wurde, ergibt sich, dass die Sachverständige R. dem Amtsgericht mitgeteilt 2 UF 182/19 - Seite 8 - hatte, dass seitens der Pflegemutter rückgemeldet worden sei, dass A. sexualisierte Verhaltensweisen aufzeige.